Anfahrt mit ÖPNV / Parken
Anfahrt mit ÖPNV
Für die Nahverkehrsanbindung des DVB benutzen Sie bitte die Haltestelle
„Guerickestraße” der Linie 6 / 46 ( der Schulungsraum befindet sich nur 1 min. von der
Haltestelle entfernt), bzw. die S-Bahnhaltestelle Niedersedlitz- von dort haben sie ca.
10 min Fußweg.
Parken
Parken können Sie kostenfrei in den anliegenden Anwohnerstraßen.
Unsere AGB´s
1. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, bei den Nachbarschaftshelferkursen ist auch eine telefonische Anmeldung möglich. Sie kann per Brief, Fax oder online übermittelt werden. Mit ihrem Zugang bei Schulungen im Gesundheitswesen ist die Anmeldung verbindlich. Die Anmeldedaten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Die verbindliche Anmeldung wird bestätigt. Der Zugang der Anmeldebestätigung ist für die Wirksamkeit der Anmeldung keine Voraussetzung.
Im Fall der Absage oder der Änderung einer Schulung erfolgt eine Benachrichtigung. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht.
Für besondere Schulungen/ Inhouse Schulungen werden eigene Verträge abgeschlossen.
2. Teilnahmegebühren
Nach Erhalt der Rechnung sind die Teilnahmegebühren auf das Konto der
Comdirekt
IBAN: DE41 2004 1144 0525 8991 00
BIC: COBADEHD044
unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von 7 Kalendertagen zu überweisen.
Bei Inhouseschulungen oder individuel vereinbarten Schulungen können ggf. mit den Teilnehmenden gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.
Ab 4 Anmeldungen pro Schulung (gleichzeitiger Start/Endtermin) oder als bpa-Mitglied erhalten Sie einen Preisnachlass von 10% auf den Gesamtpreis der Rechnung. Die bpa-Mietgliedsnummer muss auf der Anmeldung vermerkt werden.
3. Stornierung der Anmeldung
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Stornierungen bis 14 Tage vor Schulungsbeginn sind kostenfrei (außer Kurse Nachbarschaftshelfer- gesonderte Reglung). Danach werden 50% des Schulungspreises als Stornogebühr berechnet, wenn kein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt wird. Erscheinen der/die TeilnehmerIn nicht zur Schulung oder wird am Tag des Schulungsbeginns abgesagt und kein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt, wird die gesamte Schulungsgebühr fällig.
Im Fall der Erkrankung am Tag des Schulungsbeginns, kann die Forderung bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgebucht werden.
Für Nachbarschaftshelfer-Kurse:
Für Nachbarschaftshelferkurse besteht ein kostenloser Rücktritt bis 48h vor Schulungsgeginn. Wird die Schulung nicht rechtzeitig storniert oder erscheint der Teilnehmer nicht zur Schulung wird der Teilnehmerbetrag privat der angemeldeten Person in Rechnung gestellt.
4. Absage von Veranstaltungen
Schulungen im Gesundheitswesen behält sich vor, eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abzusagen (insbesondere bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall von DozentInnen).
5. Haftung bei Veranstaltungen von Schulungen im Gesundheitswesen
Die Teilnehmenden sind während des gesamten Zeitraumes des Seminars für ihre Garderobe und ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. SiG übernimmt keine Haftung bei deren Verlust oder Diebstahl.
Die Teilnehmenden haften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Schulungen im Gesundheitswesen oder Dritten. Sie stellen SiG insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Die Dozenten haften gegenüber den Teilnehmenden nur für Folgen aus eigenem, grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten, gleich aus welchem Grund. SiG haftet nicht für Unfälle und Schäden auf dem Weg zum oder vom Kursort.
Corona-Schutzverordnung:
Hygieneplan zur Durchführung von Fortbildungen während der Corona-Pandemie
1. Teilnahme an unseren Veranstaltungen
Grundlage für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist, dass die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen eingehalten werden. Alle unsere Mitarbeiter*innen, Dozenten*in- nen und Teilnehmer*innen sind an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden
Personen mit Vorerkrankungen oder Zugehörigkeit zu anderen Risikogruppen werden ge- beten, ggf. Rücksprache mit einem*einer Ärzt*in zu nehmen; die Verantwortung dafür liegt bei jedem selbst. Die Entscheidung über die letztendliche Teilnahme der Veranstaltung liegt ebenfalls in der Verantwortung der Teilnehmer*innen.
Sollte es Teilnehmer*innen aus ärztlich attestierten Gründen nicht möglich sein, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bitten wir darum, uns im Einzelfall vor der Anmeldung zu kontaktieren. Sollten Teilnehmer*innen schon angemeldet sein, bitten wir um Information bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn.
2. Vor der Veranstaltung
Es finden nur Veranstaltungen mit namentlicher Registrierung statt, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen. Die tatsächliche Anwesenheit wird vor Ort dokumentiert. Auf Grund behördlicher Anforde- rungen ist die Angabe einer Kontakttelefonnummer zwingend erforderlich. Im Fall einer Infektion werden die Daten vom zuständigen Gesundheitsamt abgefragt. Dies ist aus Gründen der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten erforderlich. Diese Daten werden vertrau- lich behandelt und 4 Wochen nach Seminarende von uns vernichtet.
3. Allgemeine Regeln
Alle Teilnehmer*innen verpflichten sich schriftlich, das Seminar nur symptomfrei zu be- suchen und die Nies- und Hustenetikette einzuhalten (Dokument zu Seminarbeginn)
Die Kontaktdaten aller TN*innen werden notiert, ebenso der Sitzplan.
Alle TN*innen betreten die Seminarräumlichkeiten mit einer Mund-NasenMaske, die
selbst mitzubringen ist und während der gesamten Schulung getragen werden muss.
Handdesinfektion wird bereitgestellt und bei jedem Betreten des Seminarraumes be- nutzt.
Das WC ist mit Seife und Einmal-Papierhandtüchern ausgestattet.
Die TN*innen erhalten für die gesamte Dauer der Veranstaltung einen festen Sitzplatz.
Ein regelmäßiges Lüften der Seminarräume, möglichst ein Stoßlüften/Querlüften bei weit geöffneter Tür, wird generell zur Verbesserung der Luftqualität durchgeführt. Dies muss unter Berücksichtigung möglicher Unfallgefahren erfolgen. Möglich ist z.B. ein Lüften zu Beginn/Ende einer Unterrichtseinheit. Verantwortlich dafür sind die Dozenten*innen. Ein Luftaustausch muss erfolgen.
Verpflegung kann leider aus hygienischen Gründen nicht gestellt werden, bitte versorgen Sie sich selbst Essen. Getränke (Wasser, Tee, Kaffee) dürfen nur in Einweg-Bechern benutzt werden und müssen selbst entsorgt werden.
Gemeinsame Essenspausen sind nur unter Einhaltung der Abstände möglich.
Bitte beachten Sie die Informationen der Seminarleitung sowie die Aushänge vor Ort.
nach jeder Schulung wird der Seminarraum mit Flächendesinfektionsmitteln gesäubert (Tische, Stühle, Türklinke, Lichtschalter).
TN*innen, die innerhalb von 14 Tagen nach dem Seminar Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten oder aber positiv getestet wurden, informieren bitte umgehend die Seminarleitung.